ThASG als Mitglied in die Landesgesundheitskonferenz berufen

ThASG als Mitglied in die Landesgesundheitskonferenz berufen

Erfurt/Jena. Der heutige Tag, 7. April 2016, ist für alle Akteure, die sich mit dem Thema Gesundheit bzw. mit dem Gesundheitszieleprozess in Thüringen seit 2007 auseinandergesetzt haben, ein historischer gewesen. Die Ministerin des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner, hat heute persönlich die einzelnen Mitglieder der Landesgesundheitskonferenz (LGK) Thüringen berufen, darunter sind auch wir als ThASG vertreten. Ebenfalls wurde eine Geschäftsordnung für die LGK verabschiedet. Neben der Landesgesundheitskonferenz konstituierte sich ein weiteres Gremium, das für die Ausgestaltung der Landesrahmenvereinbarung verantwortlich ist. Grundlage für diesen ganzen Prozess bilden die am 19.02.16 verabschiedeten Bundesrahmenempfehlungen der Nationalen Präventionskonferenz (siehe Download Bundesrahmenempfehlungen). Beide Gremien – die Landesgesundheitskonferenz und die Landesrahmenvereinbarung – haben jeweils eine Geschäftsstelle, die bei der Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Thüringen e.V. angesiedelt ist.
ThASG. Landesgesundheitskonferenz_Heike WernerUm was geht es konkret? Aufgaben der LGK sind unter anderem, gesundheitspolitische Ziele der Landesregierung zu empfehlen, an Stellungnahmen und Empfehlungen für die Gesundheitsberichterstattung mitzuwirken und vor allem geht es um das Gestalten des Gesundheitszieleprozesses. Dabei betonte Frau Werner, dass es um eine „transparente Kultur des Aushandelns und Gestaltens mit den einzelnen Akteuren auf Augenhöhe“ geht. Ziel ist es, entsprechende Strukturen und Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Lebensqualität für die Lebenswelt(en) und für jedes Lebensalter zu gestalten.
Für uns als ThASG wird die Landesgesundheitskonferenz bzw. die Mitwirkung in einer der Arbeitsgruppen, die dieser zuarbeiten, eine Rolle spielen. Vordergründig vertreten wir einen Sozialraum orientierten Ansatz und verstehen das gesamte Quartier bzw. den Stadtteil als Lebenswelt. Unsere Aufgabe wird sein, die anderen Akteure bzw. die LGK für diese Sicht zu sensibilisieren und letztendlich Möglichkeiten einer finanziellen Förderung im Rahmen der Gesundheitsprävention für den „Sozialraum Stadtteil als Lebenswelt“ anzuregen.

Downloads:
Dokumentation_1.Landesgesundheitskonferenz
Bundesrahmenempfehlungen_19022016
Präventionsgesetz verabschiedet Juli 2015