Jena. Am 11. Oktober 2010 hat sich in Jena die Bürgerinitiative „Mein Eichplatz“ gegründet. Hintergrund war die bevorstehende Auslegung des Bebauungsplanes für den zentralen Platz Jenas. Zurzeit wird diese Fläche als Parkplatz mit 270 zur Verfügung stehenden Stellplätzen genutzt. Ziel ist es, die städtebauliche Brache zu kultivieren. Es gilt, Ideen für die Bewirtschaftung von zwei großen Baufeldern zu finden. Diese Ideenfindung, Nutzungsmöglichkeiten für den Platz zu diskutieren, unterstützte von Anfang an die Bürgerinitiative. Sie war weder gegen eine Bebauung, noch plädierte sie für einen konkreten Entwurf, sondern sie setzte sich für eine intensive und breite Bürgerbeteiligung ein. Der mittlerweile dritte Entwurf des Bebauungsplanes sah und sieht leider nicht viele Optionen für eine alternative Bebauung vor.
Die Intention der Bürgerinitiative war von Anfang an klar, nämlich sich für ein Beteiligungsverfahren im großen Stil einzusetzen, indem erst einmal über die Nutzungsmöglichkeiten und Varianten diskutiert wird. Leider konnte eine Überarbeitung des dritten Entwurfes nicht erwirkt werden. Mit der Auslegung des Entwurfes am 27.10.10 wurden die entscheidenden Weichen gestellt. Mit der Auslegung wurde das Kapitel Bürgerbeteiligung, laut Baugesetzbuch § 3, eingeleitet. Die Initiative entwickelte hierzu ein Formular, das die verschiedenen Aspekte der Bebauung hervorhob und damit die Bürgerbeteiligung qualifizierte. Leider wurden die meisten Bürgereingaben abgelehnt, weil sie nicht den städtebaulichen Entwicklungszielen und damit den Vorgaben des Flächennutzungsplanes entsprachen.
Die Initiative beantragte daraufhin ein Bürgerbegehren für ein mehrstufiges Bürgerbeteiligungsverfahren, das aber abgelehnt wurde. Laut Thüringer Kommunalordnung kann nicht gegen Bebauungspläne ein Bürgerbegehren angesetzt werden. Letztendlich kam es zur europaweiten Ausschreibung und zum Investoren-Wettbewerb. Der Investoren-Wettbewerb wurde von einer Jury, die neben Stadträten und Fachjuroren auch mit Bürgern besetzt war. Diese Jury wurde als Bürgerbeteiligung angepriesen. Was zu Anfang noch Hoffnung war, war letztendlich eine Farce. Die Protokolle der Jury sind bis heute nicht veröffentlicht worden, so zum Beispiel als es um die Empfehlungen der Jury ging. So gelangten zwei von drei Investorenentwürfen in die nächste Runde, obwohl für sie kein Votum abgegeben wurde. So zum Beispiel die „Kommanditgesellschaft Einkaufs-Center Entwicklung mbH“ (ECE). ECE ist für den Bau von Shopping Malls bzw. Shopping Center bekannt und hier stehen Geschäftsmodelle im Vordergrund. Bürgerbeteiligung, Mitbestimmung und visionäre Architektur stehen dem Geschäftsmodell eher konträr gegenüber.
Die Bürgerinitiative entschied sich schließlich zur Eingabe eines zweiten Bürgerbegehrens, diesmal unter dem Titel „Unser Eichplatz bleibt in kommunaler Hand“. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt. Leider blieb nur noch der juristische Weg, um in den Prozess eingreifen zu können. Die Klage wurde jedoch abgewiesen.
Welche Rolle spielt die ThASG in diesem Prozess?
Als Quartiermanager liegt mir Bürgerbeteiligung wirklich am Herzen, die wir im Stadtteil Jena Winzerla zum Beispiel in Form von Planungswerkstätten umsetzen. Und warum Bürgerbeteiligung nicht außerhalb der Spielwiese „Soziale Stadt“? In Jena wird hiermit eine einmalige Chance vertan. Beteiligung muss hier nicht krampfhaft erzwungen werden. Der zentrale Platz Jenas ist für alle Bürger ein Begriff und Bürgerbeteiligung müsste hier „nur“ gut moderiert werden. Aber an einer echten Bürgerbeteiligung ist, so haben es uns die zwei Jahre gelehrt, die Stadtverwaltung sowie die Mehrheit des Stadtrates nicht interessiert.
Bürgerbeteiligung hat nicht nur eine demokratische, sondern auch eine gesellschaftliche Dimension, nämlich den Begriff Zivilgesellschaft mit Leben zu füllen. Aktivierung der Stadtbewohner.
Unsere Legitimation mitzumischen, im positiven Sinne, ist in der ThASG-Satzung festgeschrieben. Dort heißt es, dass sich der „Verein auf Landesebene für die Aktivierung von Zivilgesellschaft einsetzt und somit Sozialräume neu gestaltet“. Schließlich bringen wir uns inhaltlich in den Prozess ein. Im Satzungszweck der ThASG ist auch verankert, dass wir zum Beispiel Initiativen unterstützen und „politische und fachliche Entscheidungsträger beraten sowie partizipative Prozesse in der Stadt(teil)entwicklung initiieren und begleiten“. In diesem Sinne verstehen wir es als gesellschaftliche Aufgabe, die Initiative zu unterstützen. Da die Bürgerinitiative keine Rechtsform hat, stellen wir ebenfalls unser Vereinskonto als Spendenkonto zur Verfügung.
mehr Infos unter: www.meineichplatz.jenapolis.de